ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer / der Funktionsraum bestellt oder zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages (Mietvertrag) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.

3. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 15:00 Uhr am Anreisetag bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.

4. Die Preiszusage ist abhängig von der Einhaltung der angefragten Aufenthaltsdauer und Anzahl der Personen. Eine Verkürzung des Aufenthaltes oderReduzierung der Personenzahl enthebt das Hotel von der Einhaltung der Preisbindung.

5. Bei einer Online-Buchung von Zusatzleistungen wie z.B. Halbpension und Massagen, werden die Leistungen vorbehaltlich der Verfügbarkeit verbindlichfür Sie gebucht. Für den Fall, dass sich Leistungen nicht realisieren lassen, wird der Buchende oder die Reservierungsstelle schnellstmöglich von uns benachrichtigt. Aufgrund von Sonderveranstaltung behält sich das Hotel das Recht vor, einzelne Räumlichkeiten / nicht im voraus gebuchte Services ohne vorherige Ankündigung für die Öffentlichkeit zu sperren.

6. Reservierte Funktionsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Beanspruchung derFunktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel. Führt der Leistungsnehmer eine Veranstaltung mit Musik durch, so ist die Lautstärke der Musik ab 24:00 Uhr auf Zimmerlautstärke zu regulieren.

7. Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer oder Funktionsräume. Sollten vereinbarte Zimmer oder Funktionsraume aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, für gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit zumutbar, Sorge zu tragen.

8. Der Leistungsnehmer und das Hotel können bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Für individuell reisende Gäste ohne Zusammenhang zu einer Tagung, Kongress, etc. (bis 9 Zimmer) gelten die bei der Buchung vereinbarten Stornierungsbedingungen.

9. Das Recht auf einen kostenfreien Rücktritt erlischt mit dem Verstreichen des vereinbaren Stornotermins, auch bei Teilstornierungen. Danach sind kostenfreie Stornierungen einzelner Zimmer nur nach Rücksprache mit dem Hotel und dessen Einverständnis möglich. Das Hotel hat das Recht dievertraglichen vereinbarten Preise für die stornierten Zimmer zu verlangen.

10. Tritt der Leistungsnehmer unter 30 Tage vor Anreise vom Vertrag zurück, sind folgende Stornokosten an das Hotel zu zahlen:

  • 10.1.: bis 20 Tage vor Anreise: 50 % der vereinbarten Leistungen / Arrangements
  • 10.2.: bis 10 Tage vor Anreise: 70 % der vereinbarten Leistungen / Arrangements
  • 10.3.: danach 90 % der vereinbarten Leistungen / Arrangements

11. Folgende Bedingungen gelten ausschließlich für Buchungen über Ostern, Pfingsten, Weihnachten und Silvester! Tritt der Gast unter 90 Tage vor Anreise vom Vertrag zurück, sind folgende Stornokosten an das Hotel zu zahlen:

  • 11.1.: bis 30 Tage vor Anreise: 50 % der vereinbarten Leistungen / Arrangements
  • 11.2.: danach 90 % der vereinbarten Leistungen / Arrangements
  • 11.3.: Bei Buchungen über Ostern, Pfingsten, Weihnachten und Silvester bitten wir Sie 90 Tage vor Anreise eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Buchungsbetrags zu leisten. Wir bitten Sie den Restbetrag bis 30 Tage vor Anreise zu zahlen. Weitere Informationen zum Buchung / Zahlungsablauf erhalten Sie spätestens 90 Tage vor Anreise.

12. Für Sonderraten gelten die bei der Buchung vereinbarten Stornierungs- und Zahlungsbedingungen.

13. Um bei Gruppenbuchungen (ab 10 Personen) einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer verpflichtet, dem Hotel bis 7 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.

14. Anfallende Bankgebühren für Auslandsüberweisungen zahlt der Leistungsnehmer.

15. Besteht begründeter Anlass zu der Vermutung, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotel oder deren Gäste zu gefährden droht und im Falle höherer Gewalt, kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten.

16. Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Reisegruppenaufenthalten mit mehr als 20 Personen, ist bis spätestens 30 Tage vor dem Termin eine Vorauszahlung in Höhe von 100 % der zu erwartenden Rechnungssumme zu leisten. Bei nicht fristgemäßem Entrichten der Vorauszahlung, steht dem Hotel das Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu. Bei Langzeitaufenthalten erfolgt die Abrechnung wöchentlich oder alternativ als Vorauszahlung im Intervall von 4 Wochen.

17. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 3 Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigungen vorzunehmen. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle Preise verstehen sich in Euro, einschließlich Mehrwertsteuer und Bedienungsgeld.

18. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

19. Gerichtsstand ist Dresden.

Bei Tagungen, Seminaren, Kongressen, Banketts, Ausstellungen, Vorträgen usw. ist weiterhin zu beachten:

20. Eine Änderung der Teilnehmerzahl für gemeinsames Essen muss spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt worden sein, andernfalls wird die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.

21. Stornobedingungen: siehe Nummer 8, 9, 10, 11 und 12

22. Der Veranstalter haftet für die Bezahlung eventueller, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.

23. Für Verluste oder Beschädigungen von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten wird keine Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.

24. Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung vom Hotel nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventar vom Hotel, die bei Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter ohne Schuldnachweis.

Pflichtinformation nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats: Link zur Homepage der Stelle für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Für erste Fragen zu einer möglichen Streitschlichtung stehen wir Ihnen unter info@hoffmann-hotel-consult.de zur Verfügung.

Diese ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gelten für folgende Hotels:

2025-2